Ein Integrationsplan in JobKraftwerk gemäß VwV Integrationsmanagement (Land Baden-Württemberg) gilt als erstellt bzw. zählt unter folgenden Bedingungen bei Ihnen in den Bericht:
Erläuterung | Beispiel Bild |
---|---|
Neuer "verwalteter Klient" wird von Ihnen selbst angelegt, Def.:
| Schaltfläche zum Erstellen:![]() ![]() |
Sie sich erstmals als Integrationsmanager mit einem selbst-registrierten Klienten verknüpfen; Def.:
| weißes Profil = selbst-registrierter Klient:![]() |
Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) ist korrekt hinterlegt
| Kennzeichnung in Profil-Übersicht:![]() Int.Plan A -> Persönliche Daten: ![]() |
Klient hat eine Integrationsplan-Nummer
| ![]() |
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Viel Freude und Erfolg wünscht,
Ihr JobKraftwerk Team
*Wir verwenden in unseren meisten Artikeln die generische Maskulinum Schreibweise. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.