Kein Problem - wir übernehmen das gern für Sie!
Schreiben Sie hierzu bitte eine kurze Mail an: service@jobkraftwerk.com mit:
- der erneuten, schriftlichen Einwilligung der Klienten_innen [Muster-Vorlagen*: Arbeitshilfen zum Integrationsmanagement (Datenschutz, Einwilligungserklärungen)] für das Zuständigkeitsgebiet,
- die Klienten-ID [Wo finde ich die Klienten-ID?] des Verzogenen und
- den Namen bzw. die E-Mail-Adresse des neuen Sozialbetreuers in der jeweiligen Region.
Sollte JobKraftwerk in der jeweiligen Region nicht eingesetzt werden, passen Sie lediglich den Status des Integrationsplans (Pfad: Int.-Plan A -> Persönliche Daten) an. Damit ist garantiert, dass die Dokumentationen nicht verloren gehen.
Falls Sie Klienten aus der Statistik nehmen möchten, beachten Sie bitte, dass nach Ausführung der Funktion "Wie kann ich Klienten aus der Statistik nehmen?" die "Anzahl der erstellten Integrationspläne" im Excel-Bericht abgezogen wird und die Gesprächsdokumentationen weiterhin gezählt werden.
Für mehr Details kontaktieren Sie gern unser Service Team [E-Mail: service@jobkraftwerk.com oder Mo-Fr, 9-17 Uhr, telefonisch unter 030-58849039].
PS: Wir freuen uns über Ihre kurze Bewertung zu diesem Artikel, mit Daumen hoch für verständlich bzw. gefällt oder Daumen runter für nicht verständlich bzw. gefällt nicht (anonym). Herzlichen Dank für Ihr Feedback!
Wir wünschen weiterhin viel Erfolg.
Ihr JobKraftwerk Service Team
* Hinweis: Bei Übergabe der Klientendaten aus dem Integrationsmanagement an einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland ist eine erneute Einverständniserklärung (Muster Einwilligungserklärung, Beratungsvereinbarung und Datenschutzerklärung) Ihres Klienten zur Datenweitergabe an den neuen Sozialbetreuer notwendig! Gern, können Sie dafür die Vorlagen vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg (Muster Einwilligungserklärung, Beratungsvereinbarung und Datenschutzerklärung) heranziehen und individuell anpassen:
**Wir verwenden in unseren meisten Artikeln die generische Maskulinum Schreibweise. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.